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1. PRÄAMBEL
Die A10 Reifenzentrum GmbH betreibt eine Reifenplattform im Internet und ermöglicht Lieferanten, sich gegen entsprechende Gebühren auf dieser Plattform zu präsentieren und eigene Artikel anzubieten.

§ 2 ALLGEMEINES
Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Einkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen der A10 Reifenzentrum GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

§ 3 LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die A10 Reifenzentrum GmbH schließt mit Lieferanten Verträge ab, in denen die Grundlagen der Dienstleistungen festgelegt sind. Anderedenfalls gilt öffentliches Recht.

§ 4 RECHNUNGSSTELLUNG
Die A10 Reifenzentrum GmbH erstellt jeweils Leistungsübersichten, die als Rechnung gemäß des Umsatzsteuergesetzes gelten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Rechnungen zu prüfen und etwaige Differenzen binnen 5 Tagen gegenüber der A10 Reifenzentrum GmbH zu reklamieren. Mehraufwendungen durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Lieferant.

§ 5 AUFRECHNUNG
Die A10 Reifenzentrum GmbH ist berechtigt, Forderungen und Verbindlichkeiten des
Lieferanten gegeneinander aufzurechnen.

§ 6 RÜCKTRITT
Die A10 Reifenzentrum GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn - der Lieferant sittenwidrige Inhalte verbreitet, - der Lieferant seine Verbindlichkeiten trotz wiederholter Aufforderung nicht ausgleicht, - sich geschäftsschädigend gegenüber der A10 Reifenzentrum GmbH oder anderen Partnern im kooperativen Marketing verhält.

§ 7 PREISE
Maßgebend sind die in der Leistungsabrechnung von der A10 Reifenzentrum GmbH
genannter Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die A10 Reifenzentrum GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen und Preise mit einer angemessenen Frist anzupassen.

§ 8 LIEFERZEIT
Liefertermine oder –fristen, die zwischen den Parteien vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

§ 9 EIGENTUMSÜBERGANG
Bei einer Lieferung von Waren geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an den Empfänger über. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

§ 10 GEWÄHRLEISTUNG
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche und Rechte, die dem Käufer gegenüber dem Lieferanten zustehen, ausschließlich zwischen Lieferanten und Käufer unmittelbar abgewickelt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, alle seitens des Käufers an ihn gestellten Gewährleistungsansprüche zu befriedigen, soweit diese berechtigt sind. Die A10 Reifenzentrum GmbH ist nicht verpflichtet, dem Lieferanten bei der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen behilflich zu sein. Eventuell durch die A10 Reifenzentrum GmbH zu erbringende Abwicklungsleistungen werden vorher abgestimmt und in Absprache vergütet.

§ 11 HAFTUNG
Die A10 Reifenzentrum GmbH haftet gegenüber Käufern und Lieferanten nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die A10 Reifenzentrum GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, sowie aus dem Vornehmen unerlaubter Handlungen. Es ist allgemein anerkannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Die A10 Reifenzentrum GmbH übernimmt daher keine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die Lieferanten, Käufern oder Dritten aus der Teilnahme am Marketing der A10 Reifenzentrum GmbH im Internet erwachsen; auch dann nicht, wenn diese lediglich fahrlässig von der A10 Reifenzentrum GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ursächlich oder mitursächlich war. Die A10 Reifenzentrum GmbH haftet nicht für Missbrauch der Zugangsdaten des Lieferanten zu seinem gesicherten Login Bereich. Der Lieferant trägt die alleinige Verantwortung für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten. Die A10 Reifenzentrum GmbH haftet nicht für Schäden, die auf das Verhalten von nachgelagerten Dienstleistern zurückzuführen sind.

§ 12 ERFÜLLUNGSGEHILFEN
Der A10 Reifenzentrum GmbH steht es frei, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen und auszutauschen. Der Lieferant verpflichtet sich, bei gleichem Leistungsangebot einem Wechsel des Dienstleisters zuzustimmen und die gegebenenfalls notwendigen Erklärungen abzugeben.

§ 13 DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, hinsichtlich aller aus ihrer Geschäftsbeziehung entstammenden Daten, insbesondere der Käufer- und Adressdaten, die Vorschriften des Datenschutzgesetzes streng einzuhalten.

§ 14 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Der Lieferant verpflichtet sich, über die in diesem Vertrag und allen Nachträgen ausgehandelten Konditionen, Preise, Angebotsunterlagen und Vertragstexte, insbesondere gegenüber anderen Lieferanten Stillschweigen zu bewahren. Technische Informationen zu Schnittstelle und Datenaustausch, sowie Zugangsdaten zum System sind nach Vertragsbeendigung zu vernichten. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 15 GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND
Die Vereinbarung wird ausschließlich auf der Grundlage des in Deutschland geltenden Rechts abgeschlossen. Die Parteien dieser Vereinbarung sind Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Königs Wusterhausen.

§16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge und zur Ausführung der Verträge getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen von Verträgen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragschließenden sind verpflichtet,
in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem, mit der wirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg, möglichst nahe kommt.